Ferienwohnung Gästehaus EinsA
1. Anmeldung und Mietvertrag:
(1) Anfragen erfolgen in der Regel formlos, oft fernmündlich oder per E-Mail.
(2) Sie erhalten daraufhin von uns ein schriftliches Angebot per Post oder per E-Mail.
(3) Dieses Angebot gilt in der Regel 7 Tage. Es verfällt, wenn Sie bis dahin nicht buchen.
(4) Ein schriftlicher Auftrag, per Post oder per E-Mail oder eine telefonische Zusage machen die Buchung verbindlich.
>> Der Anmelder handelt für alle angemeldeten Personen <<
(5) Unsere schriftliche Buchungsbestätigung gilt als Ihr Buchungsvertrag.
2. Bezahlung:
(1) Die Bezahlung erfolgt in der Regel bei Abreise in bar oder EC- bzw. Kreditkarte.
(2) In Ausnahmefällen kann die Bezahlung per Überweisung vereinbart werden. In solchen Fällen ist die Zahlung sofort und ohne Abzüge fällig.
3. Beginn und Ende der Beherbergung:
(1) Die angemieteten Räume stehen Ihnen ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen.
(2) Über Ihre genaue Anreisezeit informieren Sie uns bitte rechtzeitig per Telefon.
4. Haustiere:
(1) Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Einzelfällen nach vorheriger Anfrage gestattet.
(2) Für Haustiere wird eine Tagresgebühr lt. gültiger Preisliste erhoben.
5. Rücktritt und Ersatzperson:
(1) Sie können jederzeit vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktretenoder eine Ersatzperson für sich bestellen, die an Ihrer Statt in den Vertrag eintritt.
(2) Die Stornierung wird wirksam ab Posteingang bei uns (ggf. Fax oder E-Mail).
(3) Beim Rücktritt, verspäteter oder nicht erfolgter Anreise sowie bei Reiseabbruch berechnet sich die pauschale Stornogebühr in Abhängigkeit des Rechnungsbetrages wie folgt:
· 10% Storno bis 21. Tag vor vereinbartem Mietbeginn
· 50% Storno vom 21. bis 1. Tag vor vereinbartem Mietbeginn
. 80% Storno bei Nichtantritt und Abbruch des vereinbarten Aufenthaltes.
Angefallene Stornogebühren sind sofort fällig.
6. Reiseversicherung:
(1) In den Preisen sind ausdrücklich keine Versicherungsprämien enthalten.
(2) Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sollten Sie sofort nach Erhalt der Bestätigung abschließen.
(3) Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob eine Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisekranken- und / oder Reisegepäckversicherung angebracht wäre. Ihre Versicherung oder Ihr Reisebüro wird Sie beraten.
7. Haftung:
(1) Die vertragliche Haftung des Gästehauses EinsA beschränkt sich auf den einfachen Mietpreis, soweit das Haus allein für einen dem Gast entstandenen Schaden verantwortlich ist.
(2) Durch den Gast fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden sind dem Vermieter in voller Höhe zu ersetzen.
Gerichtsstand ist das für Celle zuständige Amtsgericht.
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